Ausbildung zum Justizwachmeister/in

Empfohlener Schulabschluss

Hauptschulabschluss

Ausbildungsdauer

1.5 Jahre

Ausbildungsgehalt

Ø 1140

Voraussetzungen als Justizwachmeister/in

Theorie 🎓

1.5 Jahre
Ø 1140 / Monat

In der Berufsschule werden die angehenden Justizwachmeister/innen in den Bereichen Rechtskunde, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Kriminalistik ausgebildet. Außerdem erwerben sie Kenntnisse in erster Hilfe, Schusswaffengebrauch und Selbstverteidigung. Die Ausbildung umfasst insgesamt hauptsächlich Praxiserfahrung mit theoretischen Lehrgängen und dauert in der Regel höchstens eineinhalb Jahre.

Praxis 💼

Ø 2330 / Monat

In der Praxis lernt man, wie man mit den verschiedenen Arten von Verbrechen umgeht. Man lernt auch, wie man die Beweise sichert und analysiert. Außerdem lernt man, wie man mit Zeugen und Verdächtigen umgeht.

Ausbildung

Die Ausbildung als Justizwachmeister/in dauert in der Regel höchstens eineinhalb Jahre und wird von den zuständigen Oberlandesgerichten angeboten. In der Ausbildung lernen die angehenden Justizwachmeister/innen alles, was sie für ihren zukünftigen Job wissen müssen. Dazu gehört unter anderem das Verhalten im Umgang mit Gefangenen, die Organisation des Alltags in der JVA oder anderen juristischen Einrichtungen sowie verschiedene Sicherheits- und Überwachungstechniken.

Arbeitsalltag

Der Arbeitsalltag eines/r Justizwachmeister/in ist sehr vielseitig. Er/sie übernimmt Aufgaben in den Bereichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Zu den Hauptaufgaben gehört die Bewachung von Gefangenen und Haftanstalten. Darüber hinaus sorgt er/sie für die Einhaltung der Haftvorschriften und führt Kontrollen durch. In manchen Bundesländern ist er/sie auch für die Begleitung von Geld- oder Werttransporten zuständig.